Produkt · Zeiterfassung

timeCard von ReinerSCT — Zeiterfassung, die im Alltag benutzt wird

Wir sind ReinerSCT-Partner und setzen timeCard dort ein, wo Terminal, App und Lohnbuchhaltung zusammenpassen müssen. Was die Erfassungspflicht angeht: Die gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022, nicht erst mit dem neuen Arbeitszeitgesetz.

ReinerSCT-PartnerTerminal, App oder BrowserDaten bleiben in Deutschland

Was wir hören

Drei Sätze aus Betrieben ohne Zeiterfassung

Wir warten, bis das Gesetz kommt.

Der teuerste Satz zu diesem Thema. Die Pflicht, Arbeitszeit zu erfassen, folgt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz — also aus geltendem Recht.

So lösen wir das: Die geplante Novelle würde regeln, wie erfasst wird, nicht ob. Wer heute anfängt, muss später nur nachjustieren statt bei null zu starten.
Unsere Mitarbeitende machen das nicht mit.

Meistens liegt das nicht an der Belegschaft, sondern an der Bedienung. Wenn Kommen und Gehen mehr als zwei Handgriffe braucht, wird es umgangen.

So lösen wir das: Terminal an der Tür, Karte oder App — je nachdem, wie bei Ihnen gearbeitet wird. Wir schauen uns das vor Ort an, statt eine Variante zu verkaufen.
Am Monatsende rechnet jemand die Zuschläge von Hand.

Nacht, Sonntag, Feiertag, Zeitkonten, Mehrarbeit. Das kostet nicht nur Stunden, es erzeugt auch Fehler — und Fehler bei der Abrechnung kosten Vertrauen.

So lösen wir das: Zuschläge und Zeitkonten rechnet das System nach Ihren Regeln. Die Lohnbuchhaltung bekommt eine Datei statt eines Stapels Zettel.

Was timeCard kann

Vier Dinge, auf die es ankommt

Erfassen, wie es zum Betrieb passt

Terminal mit Karte oder Transponder, App auf dem Handy, Erfassung im Browser. Auch gemischt, wenn Büro und Produktion unterschiedlich arbeiten.

Abwesenheiten im selben System

Urlaub, Krankheit, Gleitzeit, Dienstreise. Antrag und Genehmigung laufen im System, der Resturlaub steht nicht mehr in einer Excel-Datei.

Auswertung, die die Grenzen kennt

Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten. Das System warnt, bevor eine Grenze überschritten wird, statt es am Monatsende zu berichten.

Schnittstelle zur Lohnabrechnung

Export in die gängigen Abrechnungssysteme. Welche Schnittstelle in Ihrem Fall existiert, klären wir vor dem Angebot, nicht danach.

Was rechtlich dahintersteht

Vier Punkte, die häufig durcheinandergehen

ThemaWas giltHäufiger Irrtum
ErfassungspflichtBAG vom 13.09.2022, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG"Kommt erst mit dem neuen Gesetz" — sie gilt schon
VertrauensarbeitszeitRegelt die Lage der Arbeitszeit, nicht die Aufzeichnung"Bei uns wird nicht erfasst" — erfasst werden muss trotzdem
Wer erfasstDarf an Beschäftigte delegiert werden"Dann sind wir raus" — die Kontrolle bleibt beim Arbeitgeber
Mitbestimmung§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG"Nur wenn wir damit kontrollieren" — die Eignung genügt
Unser Rat

Binden Sie den Betriebsrat ein, bevor Sie ein System auswählen, nicht danach. Nachträglich kostet das Monate. Wo es keinen Betriebsrat gibt, schreiben Sie trotzdem auf, was erfasst wird, wer es sieht und wann es gelöscht wird.

Wie wir vorgehen

Drei Schritte

1

Anschauen, wie gearbeitet wird

Schicht oder Gleitzeit, Halle oder Außendienst, ein Standort oder fünf. Davon hängt ab, ob Terminal, App oder beides sinnvoll ist.

2

Mit einer Abteilung anfangen

Vier Wochen, echte Zeiten, echte Abrechnung. Was dort nicht funktioniert, funktioniert auch im Rest des Betriebs nicht.

3

Ausrollen und anbinden

Erst wenn es trägt, kommen die anderen Bereiche dazu — und die Schnittstelle zur Lohnabrechnung.

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet das pro Mitarbeiter?

Die Zeiterfassung selbst liegt im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Mitarbeiter und Monat. Dazu kommen einmalig die Terminals, falls Sie welche brauchen, und die Einrichtung. Nennen Sie uns Ihre Mitarbeiterzahl, dann wird daraus schnell eine belastbare Zahl.

Wo liegen die Daten?

Das entscheiden Sie. timeCard lässt sich auf Ihrem eigenen Server betreiben oder in der Cloud. Die Abwägung haben wir auf Cloud oder eigener Server aufgeschrieben.

Funktioniert das auch auf der Baustelle?

Mit der App ja, auch ohne durchgehende Netzverbindung. Wenn Sie viel im Bau arbeiten, lesen Sie zusätzlich unsere Seite Handwerk und Bau — dort kommt die Aufzeichnungspflicht aus dem Mindestlohngesetz dazu.

Dürfen wir sehen, wo jemand einstempelt?

Nur sehr eingeschränkt und niemals heimlich. Eine Standortabfrage beim Stempeln kann zulässig sein, eine dauerhafte Ortung praktisch nie. Das gehört in eine schriftliche Regelung.

Wie lange müssen wir die Daten aufbewahren?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zwei Jahre. Danach löschen, wenn kein anderer Grund besteht — Aufbewahrungspflicht ist keine Aufbewahrungserlaubnis.

Wie wird bei Ihnen heute erfasst?

Dreißig Minuten, kostenlos. Sagen Sie uns, wie es heute läuft — wir sagen Ihnen, ob das im Ernstfall trägt. Auch dann, wenn die Antwort lautet: passt schon.

Verständlich erklärt, mit Quellenangabe und ohne Verkaufstext.

Etwas nachzuschlagen, das fehlt? Schreiben Sie uns, wir ergänzen es.

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