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Erfüllen Sie schon alle Pflichten?
E-Rechnung, GoBD und Arbeitszeiterfassung betreffen jedes Unternehmen in Deutschland — und zwar teilweise schon heute, nicht erst 2027. In vier Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.
Warum dieser Check
Drei Pflichten, die im Alltag gern untergehen
Sie sind unterschiedlich weit, gelten aber alle für den ganz normalen Mittelstand — unabhängig von Branche und Größe.
E-Rechnung
Empfangen müssen Sie seit dem 1. Januar 2025 — ohne Übergangsfrist und ohne Umsatzgrenze. Beim Versand läuft die Frist gestaffelt bis 2028 aus.
GoBD
Unveränderbarkeit, Verfahrensdokumentation und Aufbewahrungsfristen. Der Punkt, an dem Betriebsprüfungen am häufigsten hängen bleiben.
Arbeitszeiterfassung
Seit dem BAG-Beschluss von 2022 besteht die Erfassungspflicht bereits. Elektronisch ist noch nicht vorgeschrieben, aber im Gesetzentwurf vorgesehen.
Gesetzes-Check · 13 Fragen · etwa 4 Minuten
Ehrlich beantwortet ist die Auswertung ehrlich. „Weiß ich nicht" ist eine zulässige Antwort und wird auch so gewertet.
Der Fahrplan
Was wann gilt
Die Fristen im Überblick, damit Sie wissen, was drängt und was Zeit hat.
E-Rechnungen empfangen — für alle
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen können. Ein E-Mail-Postfach reicht technisch aus, löst aber die Archivierungsfrage nicht.
Buchungsbelege nur noch 8 Jahre
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleibt es bei 10 Jahren.
Versand noch frei wählbar
Papier und PDF sind beim Versand noch zulässig. Das ist der Stand, in dem wir uns gerade befinden — und das Zeitfenster, in dem eine Umstellung ohne Druck möglich ist.
Versandpflicht ab 800.000 Euro Umsatz
Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte, muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Darunter bleibt es ein Jahr länger bei der Wahlfreiheit.
E-Rechnungspflicht für alle
Alle inländischen B2B-Umsätze müssen als E-Rechnung nach EN 16931 ausgestellt werden. EDI-Verfahren sind dann nicht mehr als Ausnahme zulässig.
Ein einfaches PDF gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung". Als E-Rechnung zählen Formate nach EN 16931 — etwa XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Ohne Fachchinesisch
Was die drei Themen praktisch bedeuten
Wir bekommen schon XML-Rechnungen, aber keiner weiß, was man damit macht.
Das Postfach nimmt sie an, gelesen wird trotzdem das beigefügte PDF. Der strukturierte Datensatz — also das eigentliche Original — landet nirgends.
So lösen wir das: Eingang automatisieren: XML auslesen, Werte in die Buchhaltung übergeben, Datensatz unverändert archivieren. Der Mensch prüft nur noch, statt abzutippen.Verfahrensdokumentation? Haben wir irgendwo, glaube ich.
Sie ist der häufigste Stolperstein bei Betriebsprüfungen — nicht weil sie schwer wäre, sondern weil sie niemand pflegt.
So lösen wir das: Wir schreiben sie gemeinsam anhand Ihrer tatsächlichen Abläufe und hinterlegen sie so, dass Änderungen am System automatisch mitlaufen.Unsere Mitarbeitende tragen ihre Zeiten in Excel ein.
Excel erfüllt die Erfassungspflicht formal, ist aber nachträglich änderbar, prüft keine Ruhezeiten und liefert keine belastbare Historie.
So lösen wir das: Erfassung über Terminal, App oder Browser, mit automatischer Prüfung von Pausen und Höchstarbeitszeiten und einer Auswertung, die man vorlegen kann.Bei uns findet man alles — solange Frau Meier da ist.
Wissen, das an einer Person hängt, ist im Urlaub und im Krankheitsfall nicht verfügbar. Bei einer Prüfung mit Frist wird das zum Problem.
So lösen wir das: Volltextsuche über alle Belege, klare Zuständigkeiten und Vertretungsregeln, die im System hinterlegt sind statt im Kopf.Häufige Fragen
Was uns am häufigsten gefragt wird
Muss ich meine Daten eingeben, um das Ergebnis zu sehen?
Nein. Die Auswertung erscheint sofort auf dieser Seite, sobald Sie alle Fragen beantwortet haben. Das Formular danach ist nur für die ausführliche Fassung als PDF.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt. Wir setzen die technische Seite um.
Bekomme ich danach Werbeanrufe?
Wir melden uns einmal zu Ihrem Ergebnis, wenn Sie das Häkchen gesetzt haben. Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte. Ein kurzes „passt schon" genügt, und wir melden uns nicht wieder.
Was passiert mit meinen Antworten?
Sie fließen in Ihre PDF-Auswertung und werden uns zusammen mit Ihren Kontaktdaten zugeschickt, damit wir im Gespräch nicht alles noch einmal abfragen müssen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verlässt nichts diese Seite.
Wir sind Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG — betrifft uns das überhaupt?
Teilweise. Von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer ausgenommen. Empfangen können müssen Sie sie trotzdem. GoBD und Arbeitszeiterfassung gelten unabhängig davon.
Wie genau ist so ein Online-Check?
Er ersetzt keine Prüfung vor Ort. Er zeigt aber verlässlich, wo die offensichtlichen Lücken sind — und das sind erfahrungsgemäß genau die, die bei einer Prüfung zuerst auffallen.
Quellen und Stand: BMF-FAQ zur E-Rechnung · BMF-Schreiben vom 15.10.2025 · GoBD in der Fassung vom 14.07.2025 · BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
Ergebnis gemeinsam durchgehen?
Dreißig Minuten, kostenlos, ohne Verkaufsdruck. Wir sagen Ihnen ehrlich, was drängt, was Zeit hat und was Sie sich sparen können.

