Produkt · Zeiterfassung
timeCard von ReinerSCT — Zeiterfassung, die im Alltag benutzt wird
Wir sind ReinerSCT-Partner und setzen timeCard dort ein, wo Terminal, App und Lohnbuchhaltung zusammenpassen müssen. Was die Erfassungspflicht angeht: Die gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022, nicht erst mit dem neuen Arbeitszeitgesetz.
Was wir hören
Drei Sätze aus Betrieben ohne Zeiterfassung
Wir warten, bis das Gesetz kommt.
Der teuerste Satz zu diesem Thema. Die Pflicht, Arbeitszeit zu erfassen, folgt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz — also aus geltendem Recht.
So lösen wir das: Die geplante Novelle würde regeln, wie erfasst wird, nicht ob. Wer heute anfängt, muss später nur nachjustieren statt bei null zu starten.Unsere Mitarbeitende machen das nicht mit.
Meistens liegt das nicht an der Belegschaft, sondern an der Bedienung. Wenn Kommen und Gehen mehr als zwei Handgriffe braucht, wird es umgangen.
So lösen wir das: Terminal an der Tür, Karte oder App — je nachdem, wie bei Ihnen gearbeitet wird. Wir schauen uns das vor Ort an, statt eine Variante zu verkaufen.Am Monatsende rechnet jemand die Zuschläge von Hand.
Nacht, Sonntag, Feiertag, Zeitkonten, Mehrarbeit. Das kostet nicht nur Stunden, es erzeugt auch Fehler — und Fehler bei der Abrechnung kosten Vertrauen.
So lösen wir das: Zuschläge und Zeitkonten rechnet das System nach Ihren Regeln. Die Lohnbuchhaltung bekommt eine Datei statt eines Stapels Zettel.Was timeCard kann
Vier Dinge, auf die es ankommt
Erfassen, wie es zum Betrieb passt
Terminal mit Karte oder Transponder, App auf dem Handy, Erfassung im Browser. Auch gemischt, wenn Büro und Produktion unterschiedlich arbeiten.
Abwesenheiten im selben System
Urlaub, Krankheit, Gleitzeit, Dienstreise. Antrag und Genehmigung laufen im System, der Resturlaub steht nicht mehr in einer Excel-Datei.
Auswertung, die die Grenzen kennt
Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten. Das System warnt, bevor eine Grenze überschritten wird, statt es am Monatsende zu berichten.
Schnittstelle zur Lohnabrechnung
Export in die gängigen Abrechnungssysteme. Welche Schnittstelle in Ihrem Fall existiert, klären wir vor dem Angebot, nicht danach.
Was rechtlich dahintersteht
Vier Punkte, die häufig durcheinandergehen
| Thema | Was gilt | Häufiger Irrtum |
|---|---|---|
| Erfassungspflicht | BAG vom 13.09.2022, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG | "Kommt erst mit dem neuen Gesetz" — sie gilt schon |
| Vertrauensarbeitszeit | Regelt die Lage der Arbeitszeit, nicht die Aufzeichnung | "Bei uns wird nicht erfasst" — erfasst werden muss trotzdem |
| Wer erfasst | Darf an Beschäftigte delegiert werden | "Dann sind wir raus" — die Kontrolle bleibt beim Arbeitgeber |
| Mitbestimmung | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG | "Nur wenn wir damit kontrollieren" — die Eignung genügt |
Binden Sie den Betriebsrat ein, bevor Sie ein System auswählen, nicht danach. Nachträglich kostet das Monate. Wo es keinen Betriebsrat gibt, schreiben Sie trotzdem auf, was erfasst wird, wer es sieht und wann es gelöscht wird.
Wie wir vorgehen
Drei Schritte
Anschauen, wie gearbeitet wird
Schicht oder Gleitzeit, Halle oder Außendienst, ein Standort oder fünf. Davon hängt ab, ob Terminal, App oder beides sinnvoll ist.
Mit einer Abteilung anfangen
Vier Wochen, echte Zeiten, echte Abrechnung. Was dort nicht funktioniert, funktioniert auch im Rest des Betriebs nicht.
Ausrollen und anbinden
Erst wenn es trägt, kommen die anderen Bereiche dazu — und die Schnittstelle zur Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet das pro Mitarbeiter?
Die Zeiterfassung selbst liegt im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Mitarbeiter und Monat. Dazu kommen einmalig die Terminals, falls Sie welche brauchen, und die Einrichtung. Nennen Sie uns Ihre Mitarbeiterzahl, dann wird daraus schnell eine belastbare Zahl.
Wo liegen die Daten?
Das entscheiden Sie. timeCard lässt sich auf Ihrem eigenen Server betreiben oder in der Cloud. Die Abwägung haben wir auf Cloud oder eigener Server aufgeschrieben.
Funktioniert das auch auf der Baustelle?
Mit der App ja, auch ohne durchgehende Netzverbindung. Wenn Sie viel im Bau arbeiten, lesen Sie zusätzlich unsere Seite Handwerk und Bau — dort kommt die Aufzeichnungspflicht aus dem Mindestlohngesetz dazu.
Dürfen wir sehen, wo jemand einstempelt?
Nur sehr eingeschränkt und niemals heimlich. Eine Standortabfrage beim Stempeln kann zulässig sein, eine dauerhafte Ortung praktisch nie. Das gehört in eine schriftliche Regelung.
Wie lange müssen wir die Daten aufbewahren?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zwei Jahre. Danach löschen, wenn kein anderer Grund besteht — Aufbewahrungspflicht ist keine Aufbewahrungserlaubnis.
Wie wird bei Ihnen heute erfasst?
Dreißig Minuten, kostenlos. Sagen Sie uns, wie es heute läuft — wir sagen Ihnen, ob das im Ernstfall trägt. Auch dann, wenn die Antwort lautet: passt schon.

