Arbeitszeiterfassung · Rechtsstand September 2026

Arbeitszeiterfassung: Was heute Pflicht ist — und was noch kommt

Die Erfassungspflicht gilt bereits, seit das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden hat. Elektronisch ist noch nicht vorgeschrieben, steht aber im Gesetzentwurf. Wer jetzt sauber aufstellt, muss später nicht hetzen.

BAG-Beschluss 13.09.2022 — 1 ABR 22/21Elektronische Pflicht: noch EntwurftimeCard-Partner (REINER SCT)

Der Rechtsstand

Was heute schon gilt

Hier wird viel durcheinandergebracht. Die Trennlinie verläuft zwischen der Pflicht zu erfassen — die besteht — und der Pflicht, elektronisch zu erfassen, die noch nicht besteht.

FrageAntwortGrundlage
Müssen wir Arbeitszeit überhaupt erfassen?Ja. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, für alle Beschäftigten.BAG, Beschluss vom 13.09.2022, hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
Muss das elektronisch sein?Nein, derzeit nicht. Handschriftliche Listen oder Excel sind formal zulässig, solange Beginn, Ende und Pausen erfasst werden.Kein Gesetz schreibt aktuell die elektronische Form vor
Dürfen die Beschäftigten selbst eintragen?Ja, die Aufzeichnung kann delegiert werden. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.BAG a. a. O.
Was droht bei Verstoß?Kein unmittelbares Bußgeld allein wegen fehlender Erfassung. Die Aufsichtsbehörde kann aber eine Anordnung erlassen; ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.§ 25 ArbSchG
Wer ist ausgenommen?Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.BetrVG
Und die Gesetzesreform?Ein Referentenentwurf des BMAS vom 18. Juni 2026 sieht die elektronische Aufzeichnung als Grundsatz vor, mit gestaffelten Übergangsfristen. Er ist noch nicht in Kraft.Referentenentwurf, Stand Juni 2026 — Änderungen im Verfahren möglich
Wichtig zur Einordnung

Der Gesetzentwurf ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Geplant sind unter anderem Übergangsfristen nach Betriebsgröße und eine dauerhafte Ausnahme von der elektronischen Form für sehr kleine Betriebe. Wir sagen Ihnen im Gespräch, was davon gesichert ist und was nicht — und wir behaupten nicht, den Ausgang zu kennen.

Aus der Praxis

Warum Excel irgendwann nicht mehr trägt

Unsere Mitarbeitende tragen ihre Zeiten in Excel ein.

Excel erfüllt die Erfassungspflicht formal, ist aber nachträglich änderbar, prüft keine Ruhezeiten und liefert keine belastbare Historie. Im Streitfall ist das schwach.

So lösen wir das: Erfassung über Terminal, App oder Browser, mit automatischer Prüfung von Pausen und Höchstarbeitszeiten und einer Auswertung, die man vorlegen kann.
Am Monatsende sitzt jemand drei Tage an der Abrechnung.

Zettel einsammeln, abtippen, Rückfragen klären. Das ist gut bezahlte Zeit für eine Tätigkeit, die niemand braucht.

So lösen wir das: Zeiten fließen direkt in die Lohnabrechnung. Aus drei Tagen werden ein paar Stunden Kontrolle.
Wir wissen nicht, wer wie viele Überstunden hat.

Solange die Zahlen erst am Monatsende entstehen, kann niemand gegensteuern. Das fällt auf, wenn ein Konto plötzlich dreistellig ist.

So lösen wir das: Laufende Konten für Überstunden und Urlaub, sichtbar für Führungskraft und Beschäftigte. Steuern statt nachrechnen.
Bei uns arbeiten viele im Außendienst oder mobil.

Ein Terminal an der Werkstattür hilft dann wenig, und Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Erfassungspflicht.

So lösen wir das: Erfassung per App mit den Regeln, die Sie festlegen. Auch Vertrauensarbeitszeit lässt sich so abbilden, dass sie dokumentiert ist.

Was wir einrichten

Zeiterfassung, die zum Betrieb passt

Ob Terminal, App oder Browser hängt daran, wie und wo gearbeitet wird. Das klären wir vor der Auswahl, nicht danach.

Erfassung

Terminal mit Karte oder Chip, App fürs Handy, Browser am Arbeitsplatz. Auch kombiniert, je nach Bereich.

Automatische Prüfung

Pausen, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten werden laufend geprüft. Verstöße fallen auf, bevor sie zur Gewohnheit werden.

Konten und Auswertung

Überstunden, Urlaub, Krankheit und Projektzeiten auf einen Blick — für die Führungskraft und für die Beschäftigten selbst.

Übergabe an die Lohnabrechnung

Saubere Schnittstelle zu Ihrer Abrechnung oder zum Steuerbüro. Keine doppelte Erfassung.

Zutritt mit demselben Ausweis

Wo es sinnvoll ist, lässt sich dieselbe Karte für Türen und Zeiterfassung nutzen.

Datenschutz sauber geregelt

Wer darf welche Daten sehen, wie lange werden sie aufbewahrt, was steht in der Betriebsvereinbarung. Wir liefern die Vorlagen dafür.

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Brauchen wir eine Betriebsvereinbarung?

Wenn ein Betriebsrat besteht, ist die Einführung eines Zeiterfassungssystems mitbestimmungspflichtig. Ohne Betriebsrat empfiehlt sich trotzdem eine schriftliche Regelung, wer welche Daten sieht und wie lange sie aufbewahrt werden. Vorlagen dafür bringen wir mit.

Geht Vertrauensarbeitszeit weiterhin?

Ja. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass die Lage der Arbeitszeit frei ist — nicht, dass nicht erfasst werden muss. Auch der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vertrauensarbeitszeit möglich bleibt.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Nach geltendem Arbeitszeitgesetz sind Aufzeichnungen über die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Referentenentwurf sieht eine generelle Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren vor.

Wir haben 8 Beschäftigte. Lohnt sich ein System?

Rechnen wir gemeinsam. Bei acht Personen geht es weniger um gesparte Stunden als um Nachweisfähigkeit und darum, dass am Monatsende niemand mehr Zettel abtippt. Wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das.

Was ist, wenn das Gesetz anders kommt als erwartet?

Genau deshalb bauen wir so, dass die Erfassung schon heute die Anforderungen des Entwurfs erfüllt. Kommt es milder, haben Sie trotzdem saubere Zahlen. Kommt es strenger, müssen Sie nicht in Eile umstellen.

Wo stehen wir denn überhaupt?

Der Gesetzes-Check beantwortet das in vier Minuten — für Arbeitszeit, E-Rechnung und GoBD zusammen.

Quellen und Stand: BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 · IHK Rhein-Neckar zur Arbeitszeiterfassung

Einmal sauber aufstellen, statt zweimal umstellen

Dreißig Minuten, kostenlos. Wir sehen uns an, wie bei Ihnen erfasst wird, und sagen Ihnen, was heute schon nötig ist und was warten kann.

Verständlich erklärt, mit Quellenangabe und ohne Verkaufstext.

Etwas nachzuschlagen, das fehlt? Schreiben Sie uns, wir ergänzen es.

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